Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nexio GbR, In der Au 17, 56589 Niederbreitbach · Stand: 23. Juli 2026
§ 1 Pflichten des Auftragnehmers
1.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten aus seinem bestehenden Portfolio vor, die den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen können.
1.2 Der Auftragnehmer prüft die Qualifikationen und Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten anhand vorliegender Unterlagen, Interviews und – soweit möglich – durch die Einholung von Referenzen.
1.3 Der Auftragnehmer koordiniert Vorstellungstermine zwischen dem Auftraggeber und den vorgeschlagenen Kandidaten, stellt relevante Unterlagen zur Verfügung und berücksichtigt spezifische Wünsche des Auftraggebers. Absagen an nicht akzeptierte Kandidaten erfolgen durch den Auftragnehmer.
1.4 Alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Personalvermittlung genutzt.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem vorgestellten Kandidaten. Dies erfolgt durch Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages oder durch eine formlose schriftliche Mitteilung.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen über die vorgestellten Kandidaten, insbesondere Unterlagen wie Lebensläufe, Zeugnisse oder Exposés, streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen weder an Dritte weitergegeben noch vervielfältigt werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.
2.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen zur Verfügung, die für die Beurteilung der Eignung der Kandidaten notwendig sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen / Fälligkeit
3.1 Der Auftragnehmer berechnet eine Vermittlungsprovision in Höhe von 27 % des jährlichen Bruttogehaltes des vermittelten Kandidaten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Provision wird fällig, wenn durch die Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem vorgestellten Kandidaten zustande kommt. Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zu begleichen. Sollte der Kandidat seinen ersten Arbeitstag nicht antreten, werden 100 % der bereits geleisteten Provision zurückerstattet.
3.3 Sollte das Beschäftigungsverhältnis während der Probezeit beendet werden – unabhängig davon, ob die Beendigung durch den Arbeitnehmer oder durch den Auftraggeber (Arbeitgeber) erfolgt – erstattet der Auftragnehmer 50 % des bereits gezahlten Honorars.
§ 4 Haftung / Gewährleistung
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für den Erfolg der Vermittlung oder die Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten.
4.2 Die Prüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben, einschließlich Qualifikationen und Referenzen, liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kandidaten bereitgestellten Informationen oder für die Echtheit der Unterlagen.
§ 5 Fortgeltung der Vermittlungsprovision
5.1 Sollte ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach der Vorstellung des Kandidaten zustande kommen, bleibt der Anspruch auf die Vermittlungsprovision bestehen.
5.2 Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass der Vertragsabschluss nicht auf die vorherige Vorstellungstätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
§ 6 Datenschutz / Vertraulichkeit
6.1 Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere die Stammdaten und Qualifikationen der Kandidaten.
6.2 Beide Parteien tragen die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.
6.3 Rechte der Betroffenen (z. B. Berichtigung, Löschung, Auskunft) werden von der Partei erfüllt, der gegenüber diese Rechte geltend gemacht werden. Beide Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Wahrung dieser Rechte.
6.4 Alle im Rahmen der Personalvermittlung ausgetauschten Informationen, insbesondere personenbezogene Daten der Kandidaten, werden vertraulich behandelt.
6.5 Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende. Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Informationen unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.